Im Online-Dienst für das Meldewesen sind eine Vielzahl an Online-Vorgängen enthalten.
Melderegisterauskunft
Mit dem Online-Vorgang Melderegisterauskunft kann entsprechend §§ 44 und 49 Bundesmeldegesetz
eine kostenpflichtige Auskunft aus dem Melderegister eingeholt werden.
Antrag Übermittlungssperren
Mit dem Online-Vorgang Übermittlungssperren kann entsprechend § 50 Absatz 5 und § 42 Absatz 3
Bundesmeldegesetz Melderegisterauskünften in besonderen Fällen widersprochen werden.
Antrag Meldebescheinigung
Mit dem Online-Vorgang Meldebescheinigung kann entsprechend § 18 Bundesmeldegesetz ein kostenpflichtiger
Antrag bei der zuständigen Meldebehörde gestellt werden.
Statusabfrage hoheitlicher Dokumente
Mit dem Online-Vorgang Statusabfrage hoheitlicher Dokumente kann mit bekannter Dokumentennummer
der aktuelle Lieferstatus eines neu beantragten Personalausweises, Reisepasses oder einer
eID-Karte abgefragt werden.
Abmeldung Nebenwohnung
Mit dem Online-Vorgang Abmeldung Nebenwohnung kann eine Nebenwohnung am Hauptwohnsitz
oder Nebenwohnsitz abgemeldet werden.
Antrag eID-Karte
Mit dem Online-Vorgang Antrag eID-Karte können Berechtigte den elektronischen Identitätsnachweis
kostenpflichtig beantragen. Durch die Verbindung mit einer Terminverwaltung kann außerdem ein Termin
für die erforderliche persönliche Vorsprache gebucht werden.
Bewerbung/Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer
Mit dem Online-Vorgang Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende kann das Wahlamt informiert werden.
ONLINE|Wahlen (OLIWA)
Mit dem Internetwahlschein OLIWA haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Wahlscheine und
Briefwahlunterlagen leicht und unkompliziert online zu beantragen.
Kommende Erweiterungen
Abmeldung ins Ausland
Mit dem Online-Vorgang Abmeldung ins Ausland kann bei einem Umzug ins Ausland die letzte Wohnung
in Deutschland abgemeldet werden.
Mitteilung Wohnungsgeber
Mit dem Online-Vorgang Mitteilung Wohnungsgeber kann ein Wohnungsgeber den Einzug in eine Wohnung
gegenüber der Meldebehörde bestätigen.
Eintrag Wählerverzeichnis
Mit dem Online-Vorgang Eintragung ins Wählerverzeichnis kann das Wahlamt informiert werden.