VOIS|BZR/GZR (Bundes- und Gewerbezentralregister)
Mit dem Querschnittsverfahren VOIS|BZR/GZR können sowohl Anträge auf Auskünfte als auch Mitteilungen an das Bundes- und Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) durchgeführt werden. Es fügt sich nahtlos in das VOIS-Konzept ein, was sich auch in den einheitlichen Vorgangsmasken widerspiegelt und die Bearbeitung erleichtert. Die gesetzlichen Grundlagen des BZRG und der Gewerbeordnung werden berücksichtigt.
Folgende Vorgänge stehen zur Verfügung: Führungszeugnisanträge, Anträge auf Gewerbezentralregisterauskünfte, Anträge auf unbeschränkte Auskunft aus dem Zentral- und Erziehungsregister und Mitteilungen von Verwaltungsbehörden zum Bundes- und Gewerbezentralregister.
Es werden private oder auch Anträge von Behörden bearbeitet und an das BfJ übermittelt. Auf dem Board befindliche natürliche oder juristische Personen aus den Registern anderer VOIS-Fachverfahren können für die Vorgangsbearbeitung übernommen werden.
Die elektronische Kommunikation mit dem BZR bzw. GZR wird über XMeld und AuMiAu unterstützt. Jeder Antrag/jede Mitteilung kann auch über den Formulardruck in die vom BfJ vorgegebenen Formulare ausgegeben werden. Über Schnittstellen können Behördenanträge direkt aus den VOIS-Fachverfahren automatisiert erzeugt werden.
Gebührenpflichtige Anträge können über die Gebührenkasse abgerechnet werden. Unabhängig von der Gebührenkasse erleichtert eine Gebührenauswertung die Ermittlung der an das BfJ abzuführenden Gebühren.